Consulting > Leitfäden & Leitlinien
Dem Interessenten steht für fast jedes Sachgebiet ein breites Angebot zum Thema: Eigenkontrollkonzepte, Eigenkontrollen und Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln zur Verfügung.
Meist handelt es sich dabei um rechtlich unverbindliche Leitfäden, die von Verbänden, staatlichen Stellen oder kommerziellen Anbietern erarbeitet
wurden. Solche Leitfäden sind in den meisten Fällen nützliche Hilfsmittel und hinreichend zur Erstellung eigner Konzepte. Man sollte aber darauf achten, dass der
Leitfaden aus einer zuverlässigen Quelle stammt und wirklich verstanden wurde.
Leitlinien für eine gute Hygienepraxis
Im Gegensatz zu Hygiene-Leitfäden sind branchenspezifische Leitlinien für eine gute Hygienepraxis Bestandteil der gemeinschaftsrechtlichen Regelungen über
Lebensmittelhygiene der EU Kommission. Die Kommission hat in ihren Entwürfen für Ausführungsverordnungen zum Lebensmittelrecht (KOM2000/438) solchen Leitlinien einen besonderen
Stellenwert bei kleinen und mittleren Unternehmen und der Urproduktion eingeräumt:
„Das Eigenkontrollsystem sollte flexibel genug sein, um - insbesondere bei Kleinbetrieben - den unterschiedlichen Situationen, die in der Praxis auftreten können, Rechnung zu tragen.
Zu diesem Zweck können Leitlinien ausgearbeitet werden, die bei der Anwendung des HACCP-Systems hilfreich sein können“.
Die Richtlinie 93/43/EWG verpflichtet alle Mitgliedstaaten, die Ausarbeitung von Leitlinien für eine Gute Hygienepraxis zu fördern. Zur Erstellung dieser Leitlinien wird auf
Verfahrensleitsätze und allgemeine Grundsätze des Codex Alimentarius verwiesen, einer „Sammlung lebensmittelrechtlicher Standards“. Diese haben internationale
Gültigkeit und sollen zur Harmonisierung des Lebensmittelrechts auf internationaler Ebene beitragen.
Die Umsetzung der Richtlinie 93/43/EWG in nationales Recht erfolgte in Deutschland durch die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHG). Die Ausarbeitung von Hygieneleitlinien wurde dabei
Regelungsgremien, nämlich dem Deutschen Institut für Normung (DIN) sowie den betroffenen Wirtschaftskreisen (Vertreter aus der Lebensmittelindustrie Verbrauchervereinigungen und
Behörden) übertragen. Nach einer internen Prüfung und Verabschiedung als nationalen Leitlinien werden diese zur Notifizierung der EU Kommission vorgelegt. Diese erarbeitet aus den
nationalen Leitlinien Gemeinschafts-Leitlinien. Diese Verfahrensweise zur Erarbeitung von Leitlinien, sowohl für eine gute Hygienepraxis als auch für die Anwendung des HACCP-Systems,
wurde in jüngster Zeit in der EU-Lebensmittelhygieneverordnung (2000/0178 COD; Art. 7, Art. 8) präzisiert.
Mittlerweile liegen für eine Reihe von Branchen wie Bäckereien, Metzgereien, Gastronomie, Einzelhändler, Fruchtsaftbetriebe, Transportwesen...etc. standardisierte Leitlinien
für eine gute Hygienepraxis vor.
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