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27.01.2012
Aktuelle Urteile zu Hygieneanforderungen
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Aktuelle Urteile zu Hygieneanforderungen
Mit zwei aktuellen Urteilen zu Hygieneanforderungen an SB-Backshops und Gastronomiebetriebe hat der Europäische Gerichtshof
(EuGH) die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 weiter konkretisiert. Bei der Entscheidung zu den SB-Backshops ging es um den möglicherweise ungenügenden Schutz der Produkte
im Selbstbedienungsbereich der Shops. Der EuGH stellte heraus, dass es für einen Hygieneverstoß einer konkreten Kontamination bedarf, theoretische Überlegungen reichten
dafür nicht aus. Diese Entscheidung kann weitreichende Bedeutung für die Auslegung der sogenannten „nachteiligen
Beeinflussung“ durch die Behörden erlangen. Bei der zweiten Entscheidung ging es um Handwaschbecken in Gastronomiebetrieben. Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 schreibe nicht zwingend
vor, dass Handwaschbecken ausschließlich zum Händewaschen bestimmt sein müssen. Auch diese Entscheidung kann für Kleinbetriebe und Verkaufsstellen Auswirkungen in der Praxis
haben.
Quelle: BAV Institut GmbH
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