cenas - zur Homepage
Unternehmen Unternehmen
Aktuelles Aktuelles
Branchen-News Branchen-News
Cenas-News Cenas-News
Diagnostik Diagnostik
Consulting Consulting
Projekte Projekte
Information Information
Kontakt Kontakt
Qualifikationen
Lexikon
Jobs
Sitemap
Impressum

Labor-Untersuchungen für:
Suchen:

BECIT GmbH
Fritz-Hornschuch-Str. 9
95326 Kulmbach

Tel.: 0 92 21/8 27 61 30
Fax: 0 92 21/8 27 61 33
E-Mail: info@becit.de

Branchen-News Aktuelles > Branchen-News

27.01.2012

Neue Kriterien für Salmonella in frischem Geflügelfleisch

Neue Kriterien für Salmonella in frischem Geflügelfleisch

Ab 1. Dezember 2011 gelten europaweit neue Anforderungen bezüglich Salmonella in frischem Geflügelfleisch. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1086/2011 werden die Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonosenerregern sowie die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel entsprechend angepasst. Neue Lebensmittelsicherheitskriterien

Bei in den Verkehr gebrachten Erzeugnissen aus frischem Geflügelfleisch von Legehennen, Masthähnchen und Truthühnern dürfen während der gesamten Haltbarkeitsdauer bei einer Stichprobenzahl von 5 Proben Salmonella typhimurium und Salmonella enteritidis in 25 g nicht nachweisbar sein.

 

Vorschriften zur Probenahme

Für die nun neu vorgeschriebene Untersuchung von frischem Geflügelfleisch auf Salmonella sind pro Partie 5 Proben von mindestens 25 g zu entnehmen. Bei Hühnerteilen mit Haut bestehen die entnommenen Proben aus Haut und einer dünnen Scheibe Oberflächenmuskel, falls nicht  ausreichend Haut für eine Probeneinheit vorhanden ist. Bei Hühnerteilen ohne Haut oder mit nur

wenig Haut bestehen die entnommenen Proben aus einer dünnen Scheibe Oberflächenmuskel

oder Scheiben davon mit der vorhandenen Haut, so dass eine ausreichend große Probeneinheit

entsteht. Die Fleischscheiben sind so zu entnehmen, dass sie möglichst viel von der Fleischoberfläche enthalten.

 

Wöchentliche Probenahme

Die Lebensmittelunternehmer von Schlachthöfen oder Betrieben, die Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen, Separatorenfleisch oder frisches Geflügelfleisch herstellen, entnehmen mindestens 1x wöchentlich Proben zur mikrobiologischen Untersuchung. Der Probenahmetag ist wöchentlich zu ändern, damit sichergestellt ist, dass jeder Wochentag abgedeckt ist.

 

Verringerung der Probenahmehäufigkeit

Bei der Beprobung von Hackfleisch/ Faschiertem, Fleischzubereitungen, Schlachtkörpern und frischem Geflügelfleisch zur Untersuchung auf Salmonella kann die Probenahmehäufigkeit

auf eine 14-tägige Untersuchung verringert werden, wenn in 30 aufeinanderfolgenden Wochen befriedigende Ergebnisse erzielt wurden.

 

Ausnahmen

Kleine Schlachthöfe und Betriebe, die Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und frisches Geflügelfleisch in kleinen Mengen herstellen, können von diesen Probenahmehäufigkeiten ausgenommen werden, sofern dies auf der Grundlage einer Risikoanalyse begründet und von der zuständigen Behörde genehmigt wird.

 

Quelle: BAV Institut GmbH

Zur Übersicht