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27.01.2012
Ablösung der Lebensmittelkennzeichungsverordnung und der Nährwertkennzeichnungsverordnung
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Die Lebensmittelinformationsverordnung wurde vom EU-Parlament verabschiedet
Im Januar 2008 hat die Europäische Kommission erstmals die Verordnung über die Information von Verbrauchern über Lebensmittel
vorgelegt. Ziel der Verordnung ist, dass das geltende Nährwert- und Kennzeichnungsrecht, insbesondere die Richtlinien 2000/13/EG und 90/496/EWG und deren nationale Umsetzungen, die
Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung (LMKV) und die Nährwertkennzeichnungs-Verordnung (NKV) abgelöst werden.
Das EU-Parlament hat am 6. Juli 2011 der neuen Lebensmittelinformationsverordnung zugestimmt. Am 25. Oktober 2011 ist diese veröffentlicht
wurden und im Dezember 2011 in Kraft getreten. Die Regelungen müssen spätestens im Dezember 2013 angewendet werden, die Nährwertkennzeichnung wird im Dezember 2015
verbindlich.
Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
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Die Nährwertkennzeichnung wird Pflicht.
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Die Allergenkennzeichnung muss besonders hervorgehoben werden und gilt künftig auch für lose Ware.
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Die so genannten Lebensmittelimitate müssen deutlich gekennzeichnet werden.
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Die Herkunftskennzeichnung wird neben Rindfleisch künftig auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch
verpflichtend.
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Koffeinhaltige Lebensmittel müssen für Kinder, Schwangere und Stillende mit einem Warnhinweis versehen werden.
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Die Mindestschriftgröße für alle verpflichtenden Informationen muss mindestens in 1,2 mm Schrift gedruckt und gut lesbar
sein.
Quelle: IHK München
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