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12.11.2009

Rechtliche Regelungen beim Herstellen und Importieren kosmetischer Mittel

Beim Herstellen und Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln sind die Vorschriften des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches und der KosmetikV zu berücksichtigen. Wir helfen Ihnen dabei!

Grundsätzlich gilt bei kosmetischen Mitteln, dass die Anwendung für den Verbraucher sicher sein muss. Auch der langfristige Gebrauch darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen. Um die Sicherheit eines kosmetischen Mittels zu gewährleisten, muss der Verantwortliche für jedes Produkt eine Sicherheitsbewertung erstellen lassen und für die amtliche Überwachung bereithalten.  Verantwortlich für ein kosmetisches Mittel ist derjenige, dessen Name und Adresse auf dem Produkt angegeben ist. Bei der Einfuhr von Kosmetika aus einem Land außerhalb der EU trägt der Importeur die Verantwortung.

Wir helfen Ihnen mit unserem kompetenten Team die strengen rechtlichen Anforderungen auch in beratender Funktion zu erfüllen.

 

Nähere Informationen unter: http://www.lmk-bayern.de/lvb/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=581

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